Fragen und Antworten
Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet.
- Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung?
- Was ist DRIVE.BUZZ?
- Wann ist Theorieunterricht?
- Kann ich auch mit Automatik fahren?
- Ich habe eine Behinderung. Kann ich einen Führerschein machen?
Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung?
Für deine Anmeldung in der Fahrschule benötigst du erstmal keine Unterlagen!
Damit wir deinen Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt einreichen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passfoto (aktuell)
- Bescheinigung über „Schulung in Erster Hilfe“ (kann auch bei uns gemacht werden)
- Sehtestbescheinigung (beim Optiker, bitte Ausweis mitnehmen)
- Personalausweis (eine Kopie reicht aus)
- Bei Erweiterung des Führerscheins: Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Bearbeitungsgebühr fürs Straßenverkehrsamt: ca. 50–95 €, je nach Fahrerlaubnis
Sobald wir alle Unterlagen haben, senden wir deinen Antrag an das Straßenverkehrsamt. Das geht frühestens 6 Monate vor deinem Geburtstag. Danach leitet das Amt deine Unterlagen an den TÜV weiter, der die Prüfung organisiert. Bitte beachte, dass die Bearbeitung etwa drei Wochen dauert.
Was ist DRIVE.BUZZ?
Einfach Konto erstellen und loslegen. Mit drive.buzz hast du deinen Führerschein jetzt schon in der Tasche!
- Sofort Fragen üben.
- Eine App statt Papierkram.
- Digitale Anmeldung.
- Alle Termine im Überblick.
- Volle Kostenkontrolle.
Wann ist Theorieunterricht?
Regelmäßig abends – genaue Zeiten erfährst du direkt bei uns vor Ort oder per Mail.
Oder schau in unserem Terminkalender nach.
Kann ich auch mit Automatik fahren?
Ja – gerne auf Wunsch.
Wir haben Automatik als E-Auto und als Diesel, auch mit Anpassungen für Körperbehinderung.
Ich habe eine Behinderung. Kann ich einen Führerschein machen?
Körperliche Handicaps und besondere Bedürfnisse müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Bei vielen Behinderungen ist es möglich, zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität.
Wir bilden seit 2004 erfolgreich auf unserem eigenen behindertengerechten Fahrzeug aus. Wir beraten umfassend auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen. Eine direkte Abrechnung mit den Kostenträgern ist möglich. Wir haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden und dem TÜV-Nord.
Die Führerscheinausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Wir bieten Umschulungen von Führerscheininhaber / innen auf Behindertenfahrzeuge und bereiten dich für notwendige Begutachtungen vor. Auch Nachschulungskurse im Rahmen des Führerscheins auf Probe für Behinderte sind möglich.
Wenn ein Führerschein vor der Behinderung erworben wurde:
Einige haben einen Führerschein erworben, bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprünglich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungsstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde und ggf. die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein. Wenn du als Autofahrer eine körperliche Behinderung bekommen oder eine bestehende Behinderung sich massiv verschlechtert, solltest du dies zur eigenen Sicherheit der Fahrerlaubnisbehörde melden. Auch hier wird eine Untersuchung notwendig. Keine Sorge: Niemand erwartet von dir Höchstleistungen. Du musst nur die Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmer erbringen. Das Straßenverkehrsamt trägt mögliche Auflagen und Beschränkungen in deinen Führerschein ein.