1.13 Kennzeichnungspflichten

1) Standard‑Kennzeichnung am Fahrzeug/Anhänger 

 

 Rückseite (immer): Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler (Anhänger: zwei dreieckige rote Rückstrahler). An LoF‑Zugmaschinen dürfen die größten Anbauhöhen etwas höher liegen als bei Pkw. ([lexmea.de](https://lexmea.de/de/gesetz/stvzo/53?utm_source=openai)) 

 Seite: Gelbe, nicht-dreieckige Seiten‑Rückstrahler (Positionierung entlang der Längsseiten; Abstände und Höhen beachten). ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/strassenverkehrs-zulassungs-ordnung-51a-seitliche-kenntlichmachung-HI2973566_p51a.html?utm_source=openai)) 

 Vorne: Weiße vordere Rückstrahler/Begrenzungsleuchten je nach Fahrzeugbreite; Umrissleuchten sind ab > 2,10 m Breite grundsätzlich vorgesehen, jedoch für LoF‑Zug-/Arbeitsmaschinen und deren Anhänger nicht erforderlich . ([stvzo.de](https://www.stvzo.de/stvzo/b5/?utm_source=openai)) 

 Seitenmarkierungsleuchten: Pflicht ab > 6,0 m Fahrzeuglänge; LoF‑Zug-/Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sind ausgenommen (zulässig ist es trotzdem). ([buzer.de](https://www.buzer.de/51a_StVZO.htm?utm_source=openai)) 

 Konturmarkierung (reflektierende Bänder): Für bestimmte Klassen (z. B. N2/N3/O3/O4) teils pflichtig , sonst zulässig ; LoF‑Fahrzeuge fallen in der Regel nicht darunter. ([lexmea.de](https://lexmea.de/de/gesetz/stvzo/53?utm_source=openai)) 

 

 2) Geschwindigkeitsschilder nach § 58 StVZO 

 

 Wer? Mehrspurige Kfz mit bbH ≤ 60 km/h sowie viele Anhänger benötigen ein Geschwindigkeitsschild (z. B. 25/40/50/60). ([brewes.de](https://www.brewes.de/geschwindigkeitsschild-nach-58-stvzo-15-kmh-folie-200-mm-e2062f15?utm_source=openai)) 

 Wo? Grundsätzlich an beiden Längsseiten und hinten ; bei LoF‑Zugmaschinen und deren Anhängern genügt in der Praxis das Schild hinten (ist es zeitweise verdeckt, zusätzlich rechtsseitig). ([buzer.de](https://www.buzer.de/gesetz/10146/al40365-40344.htm?utm_source=openai)) 

 Hinweis: Form und Ausführung richten sich nach § 58 StVZO; nutze geprüfte Schilder. ([brewes.de](https://www.brewes.de/kennzeichnung/fahrzeugmarkierung/geschwindigkeitsschilder-kfz?utm_source=openai)) 

 

 3) Anbau‑/Arbeitsgeräte (Front/Heck) 

 

 Seitlicher Überstand über die äußeren Leuchtenlinien (> 400 mm): Am Anbaugerät müssen zusätzliche Begrenzungsleuchten (weiß), Schlussleuchten (rot) und Rückstrahler (rot) sitzen; außerhalb der Beleuchtungszeit dürfen sie abgenommen werden, sind aber mitzuführen. ([buzer.de](https://www.buzer.de/53b_StVZO.htm?utm_source=openai)) 

 Heck‑Überstand (> 1,0 m hinter den Schlussleuchten): Am Anbaugerät müssen zusätzliche Schlussleuchte und Rückstrahler angebracht sein (möglichst ganz hinten/zentral). ([buzer.de](https://www.buzer.de/53b_StVZO.htm?utm_source=openai)) 

 Rückstrahler an Bodenbearbeitungsgeräten dürfen abnehmbar sein. ([lexmea.de](https://lexmea.de/de/gesetz/stvzo/53?utm_source=openai)) 

 Warntafeln (rot‑weiß) an Arbeits-/Anbaugeräten: In der Praxis nach DIN 11030 üblich zur Kenntlichmachung von Überbreite/Überstand an LoF‑Geräten. ([jahrbuch-agrartechnik.de](https://www.jahrbuch-agrartechnik.de/artikelansicht/der-weg-zur-harmonisierung-der-vorschriften-uber-die-beleuchtung-und-kenntlichmachung-von-landwirtschaftlichen-fahrzeugen.html?year=2022&utm_source=openai)) 

 

 4) Ladungs‑Überstand nach StVO § 22 

 

 Nach hinten: Überstand bis 1,5 m; bis 3,0 m erlaubt, wenn die Wegstrecke ≤ 100 km. Ragt das Ende der Ladung > 1,0 m über die Rückstrahler hinaus, muss es gekennzeichnet sein (am Tag z. B. rote Fahne/Schilder; bei Dunkelheit zusätzlich rote Leuchte + roter Rückstrahler ). ([fahrtipps.de](https://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_22.php?utm_source=openai)) 

 Seitlich: Seitlicher Überstand > 40 cm über die Lichtaustrittsflächen hinaus ist – falls nötig – vorn weiß , hinten rot zu beleuchten; bestimmte Ladungen (z. B. Stangen/Platten) dürfen seitlich nicht hinausragen. ([fahrtipps.de](https://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_22.php?utm_source=openai)) 

 

 5) Umriss‑, Park‑ und Warnleuchten 

 

 Umrissleuchten: Bei > 2,10 m Fahrzeugbreite grundsätzlich vorgesehen, für LoF‑Zug-/Arbeitsmaschinen und deren Anhänger nicht erforderlich (dürfen aber angebracht werden). ([bgbau-medien.de](https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/gv/stvzo/51b.htm?utm_source=openai)) 

 Gelbe Rundumkennleuchte: Nur für bestimmte Zwecke/Fahrzeugarten oder bei behördlicher Genehmigung zulässig (z. B. ungewöhnliche Breite/Länge; Ausnahme nach § 70 StVZO). Keine „Dauer‑Warnleuchte“ für normale Fahrten. ([lu-web.de](https://lu-web.de/redaktion/news/rundumleuchte-was-ist-erlaubt/?utm_source=openai)) 

 SMV‑Dreieck (≤ 30 km/h): Das dreieckige Warnzeichen ist in Deutschland zulässig , aber nicht verpflichtend ; zentrale Kennzeichnung bleibt die runden Geschwindigkeitsschilder nach § 58 StVZO. ([lexmea.de](https://lexmea.de/de/gesetz/stvzo/53?utm_source=openai)) 

 

 6) 90‑Sekunden‑Check vor Fahrtbeginn 

 

 [ ] Geschwindigkeitsschild vorhanden und sichtbar (hinten; ggf. zusätzlich rechts, wenn verdeckt). 

 [ ] Seiten‑Rückstrahler gelb vorhanden; hinten zwei rote Dreieck‑Rückstrahler am Anhänger. 

 [ ] Anbaugerät seitlich/heckseitig korrekt kenntlich (Zusatzleuchten/Rückstrahler). 

 [ ] Überstand der Ladung korrekt gekennzeichnet (Tag/Nacht‑Regeln beachten). 

 [ ] Kennzeichen bleibt sichtbar/beleuchtet, nichts verdeckt. 

 

 Kleine Übungsfragen 

 

 Du fährst mit Frontmähwerk, das seitlich 45 cm über die Scheinwerferlinie ragt. Welche Zusatz‑Kennzeichnungen sind nötig? Begründe. 

 Der Einachs‑Anhänger ist 7,2 m lang. Welche seitlichen Kennzeichnungen sind Pflicht bzw. entfallen bei LoF‑Anhänger? 

 Dein Ballen übersteht hinten 1,2 m. Wie kennzeichnest du das bei Tageslicht, wie bei Dunkelheit? 

 Wann darf ein Traktor eine gelbe Rundumleuchte führen? 

 

  