1.15 Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder 1) Kerngrenzwerte nach StVZO Breite Allgemein: bis 2,55 m . LoF‑Arbeitsgeräte bzw. LoF‑Zug-/Arbeitsmaschinen bei tatsächlichem LoF‑Einsatz : bis 3,00 m . Höhe : bis 4,00 m . Landwirtschaftliche Produkte dürfen höher sein. Länge Einzelfahrzeug (z. B. Traktor, selbstfahrende Maschine): bis 12,00 m . Fahrzeugzug (Zugmaschine + Anhänger): bis 18,75 m . Durch überstehende Ladung ist eine Gesamtlänge vom bis zu 20,75m möglich. Wichtig: Auf diese Maße werden keine Toleranzen gewährt. 2) So wird gemessen – was zählt mit? Breite: „über alles“, Räder geradeaus, Anbauteile in Transportstellung. Nicht mitgezählt werden z. B. Spiegel, rückwärtige Arbeitsscheinwerfer, seitliche Blinker. Zwillingsräder zählen mit, ebenso fest angebaute Distanz-/Adaptersysteme. Länge: inklusive aller im Straßenbetrieb mitgeführten Teile (z. B. Kupplungen, Arbeits-/Stützvorrichtungen in Transportstellung, Anbauwände). Höhe: höchster fester Punkt in Straßenstellung. Praxis: Kenne die tatsächliche Breite/Länge deines aktuellen Aufbaus (z. B. mit Zwillingsrädern oder angebautem Front-/Heckgerät). 3) „Überbreite“/„Überlänge“ – was ist ohne/mit Genehmigung erlaubt? Ohne Sondergenehmigung LoF‑Einsatz bis 3,00 m Breite (siehe oben). Fahrzeugzug bis 18,75 m . Mit Genehmigung (wenn ein Grenzwert überschritten wird, z. B. Breite > 3,00 m oder Zuglänge > 18,75 m): Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (fahrzeug-/bauartbezogen), und Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO (streckenbezogen, ggf. Auflagen; Großraum-/Schwertransport). Mögliche Auflagen: festgelegte Route/Zeiten, Geschwindigkeitsbegrenzung, Begleitfahrzeug, zusätzliche Kennzeichnung/Beleuchtung, Dokumentenmitführung. 4) Zwillingsräder (Zwillingsbereifung) Zulässig , aber sie fließen in die Gesamtbreite ein. Überschreitet die Breite dadurch 3,00 m (LoF), ist das genehmigungspflichtig (siehe Punkt 3). Technik/Unterlagen: Distanzringe, Adaptersysteme und Spurverbreiterungen benötigen ABE/Teilegutachten bzw. Eintragung. Nachweise mitführen. Montage/Sicherheit: Freigängigkeit (Kotflügel/Leitungen) prüfen, Anzugsmomente einhalten, Reifenlast/Luftdruck passend zur Achslast und Geschwindigkeit wählen, Sicht nach hinten (Spiegel) sicherstellen. Messhinweis: Gemessen wird die größte feste Breite – der „Reifenbauch“ an der Bodenauflage wird nicht separat berücksichtigt. 5) Fahr‑ und Sicherheitsregeln bei großen Abmessungen Fahrtechnik: Kurven großzügiger anfahren (Innen­schlepp/außen Ausschwenken beachten), ausreichende Seitenabstände lassen, Überholen besonders vorsichtig. Sichtbarkeit: Ragen Anbaugeräte über die Lichtkanten hinaus, sind zusätzliche Leuchten/Reflektoren am Gerät nötig (vgl. Kapitel 1.14). Routenplanung: Engstellen, Brücken und enge Kreisverkehre meiden; ggf. Tagesrandzeiten fahren und behördliche Auflagen beachten. Geschwindigkeit: an Breite/Länge, Sicht und Fahrbahn anpassen; ausreichender Sicherheitsabstand. 6) 60‑Sekunden‑Check vor Fahrtbeginn [ ] Gesamtbreite/Länge/Höhe gemessen und innerhalb 3,00 m / 18,75 m / 4,00 m? [ ] Zwillingssystem mit ABE/Eintragung? Nachweise an Bord? [ ] Anbaugerät in Transportstellung? Ragt es über Lichtkanten hinaus? → Zusatzleuchten/Reflektoren montiert (vgl. 1.14). [ ] Grenzen überschritten? → § 70 StVZO + § 29(3) StVO + Auflagen vorhanden (Bescheid/Route/Zeitfenster/Begleitung). [ ] Spiegel/Sicht geprüft; Reifendruck und Anzugsmomente kontrolliert. Kleine Übungsfragen Dein Traktor mit Zwillingsrädern misst 3,05 m Breite. Darfst du ohne Sondergenehmigung fahren? Begründe. Ein Gespann (Traktor + Anhänger) misst 18,90 m . Was ist vor Fahrtantritt zu veranlassen? Du rüstest von Einzel‑ auf Zwillingsbereifung mit Distanzringen um. Welche Unterlagen musst du mitführen?