2.1.5 Unterlegkeile

1) Zweck & Rechtsgrundlage 

 

 Zweck: Unterlegkeile sichern Anhänger beim Abstellen, An-/Abkuppeln und (Be-)Laden gegen Wegrollen. 

 Mitführen & Halterung: Keile müssen leicht zugänglich im oder am Fahrzeug in Halterungen mitgeführt werden; die Halterung muss Verlieren/Klappern verhindern. Haken oder Ketten sind als Halterungen unzulässig . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Vorzeigen: Keile gehören zu den mitzuführenden Gegenständen und sind auf Verlangen vorzuzeigen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31b.html?utm_source=openai)) 

 

 2) Anzahl – so viele Keile sind vorgeschrieben 

 Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 14 StVZO. Entscheidend sind Bauart und Achszahl. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 

 Sattelanhänger: 2 Keile . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Starrdeichselanhänger (inkl. Zentralachsanhänger) > 750 kg zGG: 2 Keile . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Zweiachsige Anhänger > 750 kg zGG (ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger; z. B. Drehschemel-/Lenkdeichselanhänger ): 1 Keil . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Drei- und mehrachsige Fahrzeuge/Anhänger: 2 Keile . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Leichte Anhänger ≤ 750 kg zGG: keine Pflicht aus § 41 Abs. 14; in der Praxis dennoch sinnvoll, mind. 1 Keil mitzuführen (Sicherheit/Beladen). ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Zusatzhinweis Zugfahrzeug: Kraftfahrzeuge (ausg. Gleiskettenfahrzeuge) mit zGG > 4 t: 1 Keil ; bei drei+ Achsen: 2 Keile . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 

 Merke zur Einordnung: Trifft mehr als eine Regel zu (z. B. dreiachsiger Anhänger und Starrdeichsel), gilt die höhere Keilzahl (= 2). 

 3) Typfälle – schneller Überblick 

 

 

 

 Fall 

 Beispiel 

 Pflicht 

 

 

 

 

 1‑achsiger Zentralachsanhänger, 1 300 kg 

 Pkw‑Kastenanhänger mit Kugelkupplung 

 2 Keile 

 

 

 2‑achsiger Drehschemelanhänger, 4 000 kg 

 Traktoranhänger mit Lenkdeichsel 

 1 Keil 

 

 

 3‑achsiger Tieflader 

 Baumaschinentransporter 

 2 Keile 

 

 

 Sattelanhänger 

 Sattelauflieger 

 2 Keile 

 

 

 Pkw‑Anhänger ≤ 750 kg 

 Leichter Freizeitanhänger 

 keine Pflicht (Empfehlung: 1 Keil) 

 

 

 

 4) Richtige Anwendung (Praxis) 

 

 Abrollrichtung sichern: Keil immer an die talwärts stehende Reifenseite legen. 

 Steile Neigung/Abkuppeln: Zwei Keile einsetzen (z. B. ein Rad vorne/hinten oder je ein Rad). 

 Reihenfolge Abkuppeln: 1) Zugfahrzeug+Anhänger mit Feststellbremsen sichern → 2) Keil(e) anlegen → 3) Stützrad setzen → 4) Kupplung lösen → 5) Keile vor Abfahrt wieder verstauen. 

 Untergrund: Keil vollflächig auflegen; bei weichem Boden ggf. Brett/Platte unterlegen. 

 Halterung: Keile fest in passenden Haltern, klapperfrei; keine Haken/Ketten als Halter . ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 

 

 Prüfungskern (Merksatz) 

 „Sattel immer 2 Keile . Starr-/Zentralachse > 750 kg: 2 Keile . Zweiachsiger Drehschemel > 750 kg: 1 Keil . Drei+ Achsen: 2 Keile . Keil talwärts anlegen – Halter ohne Haken/Ketten.“ 

 

 Praxis‑Drill „Keile richtig einsetzen“ (2–3 Min.) 

 

 Standplatz prüfen (Neigung/Untergrund). Feststellbremsen setzen. 

 Erforderliche Keilanzahl bestimmen (Bauart/Achszahl). ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 Keil(e) talwärts anlegen; bei starkem Gefälle doppelt sichern. 

 Nach Abkuppeln: Standsicherheit prüfen; Keile vor dem Wegfahren aufnehmen und im Halter verstauen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai)) 

 

 

 [ ] Richtige Anzahl an Bord 

 [ ] Halterung i. O., kein Klappern 

 [ ] Keil(e) richtig positioniert 

 

 

 Sinnvolle Medien zum Einbau 

 

 A4‑Schaubild „Unterlegkeile: Bauarten → Keilanzahl → Position“ (Grafik von Joachim Eling, mit Piktogrammen für Deichselarten). 

 Kurzvideo (30 s): Keil richtig anlegen an Steigung vs. Gefälle. 

 

 Kleine Übungsfragen 

 

 Ein 1‑achsiger Zentralachsanhänger (1 300 kg) hinter dem Pkw: Wie viele Keile sind mitzuführen? 

 Ein 2‑achsiger Drehschemelanhänger (4 000 kg) hinter dem Traktor: Wie viele Keile? 

 Ein 3‑achsiger Tieflader: Keilanzahl? 

 Wo legst du den Keil an, wenn der Anhänger bergab zeigt? 

 

 Lösungen (kurz): 1) 2 Keile. 2) 1 Keil. 3) 2 Keile. 4) An die talwärts stehende Reifenseite. 

 Rechtsverweise: § 41 Abs. 14 StVZO (Unterlegkeile – Anzahl, Halterung); § 31b StVZO (Vorzeigen mitzuführender Gegenstände). ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html?utm_source=openai))