3.1 - Prüfen der Reifengröße anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 1) Wo zu finden? Im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I . Die Angabe steht unter Zeile 15.1 bis 15.3 : 15.1: Vorderachse 15.2: Hinterachse 15.3: (falls weitere Varianten eingetragen sind) Beispiel: 420/85 R 28 2) Wie kontrollieren? Reifen am Fahrzeug ansehen: Auf der Reifenflanke steht die Größe (z. B. 420/85 R 28 ). Vergleichen: Eintrag im Fahrzeugschein = Aufdruck am Reifen. Beide Achsen prüfen (vorne und hinten, falls unterschiedlich). 3) Typische Fehler oder Mängel Abweichende Größe (z. B. andere Breite oder Felgendurchmesser) → nicht erlaubt, wenn nicht eingetragen. Fehlender oder unlesbarer Aufdruck → Reifen verschlissen/alt. Unzulässige Kombination (vorne/hinten nicht passend, Gefahr für Fahrstabilität). 4) Warten oder reparieren (korrekt reagieren) Nur Reifen fahren, die eingetragen oder durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / ABE zugelassen sind. Abweichungen → nicht zulässig im Straßenverkehr , Nachprüfung durch Werkstatt oder Eintragung erforderlich. Defekte, fehlende Kennzeichnung oder falsche Größe → Reifen ersetzen. 5) Nutzen & Kontrollintervall Nutzen: Richtige Reifengröße = Fahrstabilität, Sicherheit, Zulassung . Falsche Größe = Gefahr im Straßenverkehr + erloschene Betriebserlaubnis . Empfehlung: Kontrolle bei jedem Reifenwechsel oder wenn Unsicherheit besteht (z. B. neuer Traktorreifen montiert). Prüfungskern – in einem Satz „Ich finde die zulässige Reifengröße im Fahrzeugschein unter 15.1 bis 15.3 und vergleiche sie mit dem Aufdruck auf den Reifenflanken. Nur übereinstimmende oder eingetragene Größen sind erlaubt.“ Optional: Kurz-Checkliste zum Abhaken [ ] Fahrzeugschein geöffnet (Zeile 15.1–15.3) [ ] Reifenflanke abgelesen [ ] Größen identisch / zulässig [ ] Keine Abweichung oder fehlender Aufdruck [ ] Bei Abweichung → Werkstatt / Eintragung klären Hinweis: Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind oft mehrere Größen eingetragen. Immer nur die zugelassenen Kombinationen verwenden.