6.2 - Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung) 1) Anzahl der Unterlegkeile Zugmaschinen (Traktor) allein: mindestens ein Unterlegkeil. Zwei Unterlegkeile für Drei- und mehrachsigen Anhängern / Fahrzeugen, Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und Sattelanhängern. 2) Unterbringung Unterlegkeile müssen am Fahrzeug mitgeführt und leicht zugänglich sein. Typische Aufbewahrung: Halterungen am Fahrzeugrahmen, in einem Fach an der Seite oder am Anhänger. Sie dürfen nicht lose im Fahrerhaus liegen, sondern müssen fest verstaut sein. 3) Wie kontrollieren? Fahrzeug umrunden, vorgesehene Halterungen/Fächer öffnen. Prüfen, ob die vorgeschriebene Anzahl von Unterlegkeilen vorhanden ist. Kontrollieren, ob sie unbeschädig und einsatzbereit sind. Passende Größe beachten. 4) Typische Fehler/Mängel Unterlegkeile fehlen teilweise oder vollständig. Beschädigt (gebrochen, deformiert) → nicht einsatzfähig. Nicht griffbereit oder locker verstaut. 5) Warten oder reparieren Fehlende oder defekte Keile sofort ersetzen. Halterungen regelmäßig prüfen, damit die Keile fest sitzen. Prüfungskern – in einem Satz „Ich kontrolliere, ob die vorgeschriebene Anzahl Unterlegkeile vorhanden, unbeschädigt und in den vorgesehenen Halterungen griffbereit untergebracht ist.“ Optional: Kurz-Checkliste zum Abhaken [ ] Unterlegkeile am Traktor vorhanden [ ] Unterlegkeile je Anhänger vorhanden [ ] Fester Sitz in Halterungen / Fächern [ ] Keile unbeschädigt und einsatzbereit Nutzen & Kontrollintervall Nutzen: Unterlegkeile sichern das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen, besonders beim Abstellen mit Anhänger oder auf Gefälle. Empfehlung: Kontrolle der Anzahl und Unterbringung täglich vor Fahrtantritt oder spätestens wöchentlich. Hinweis: Anzahl und Unterbringung sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 41 StVZO).