Über uns
Infos zur Fahrschule Joachim Eling
- Informationen
- Leitbild & Philosophie
- Ehrenkodex
- Hilfe & Beratung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Joachim Eling
Informationen
Wir sind jeden Mittwoch und Donnerstag von 19:30 bis 20:30 Uhr persönlich in der Fahrschule für Beratungen, Anmeldungen und Bürozeiten erreichbar.
Unser Webseite für den ersten Überblick über die Fahrschule: www.fahrschule-eling.de
Das WIKI
Hier findest du Informationen über die praktische Ausbildung. Schaue einfach unter "Bücher", was für deine Klasse schon zu finden ist.
Die Ausbildung:
Der Theorieunterricht findet ausschließlich als Kompaktkurs statt. In 1,5 Wochen hast du dann alle nötigen Unterrichte besucht.
Termine für Theorie-Kompaktkurse findest du unter: https://www.fahrschule-eling.de/events
Unter wiki.fahrschule-eling.de findest du Bücher und Tipps für Theorie und Praxis.
Außerdem kannst du in der Fahrschule auch einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Der DRK-Kurs ist DGUV-Konform und kann auch für deinen Gruppenleiter- oder Trainerschein verwendet werden
Team:
Wir sind die Geschwister Veronika und Joachim Eling und bilden wie unser Vater zuvor gewissenhaft und mit viel Herzblut Fahrschülerinnen und Fahrschüler in Lohne und gesamten Gemeinde Wietmarschen aus.
Fuhrpark:
Wir bilden dich auf diesen Fahrzeugen aus:
Klasse B: Touran Automatik, ID.3 Elektro, Tiguan Schaltfahrzeug
Klasse BE: PKW + Pferdeanhäger
Klasse A/A2: Suzuki SV650
Klasser A1: Suzuki GSX 125, Honda SH 125 (Roller)
Roller für Mofa und AM
Wir haben Motorradschutzkleidung in vielen Größen da und könne dir bei Bedarf fehlende Ausrüstung leihen.
Whatsapp:
Die Fahrschule ist per Textnachricht über unser Whatsapp jederzeit zu erreichen. Für ein Telefonat einfach um Rückruf bitten und wir kommen dieser Bitte so bald wie möglich nach.
WhatsApp Business => https://wa.me/491757123412
Leitbild & Philosophie
Leitbild & Philosophie
„Ich bin Joachim und mag es, dir was beizubringen."
Wir sind eine Fahrschule, die Menschen begleitet: junge und erwachsene. Vom ersten Sitzen im Auto bis zur bestandenen Prüfung geht es nicht nur um Technik, sondern um Vertrauen, Respekt und Sicherheit.
Was uns wichtig ist
- Der Mensch steht im Mittelpunkt. Jede und jeder soll sich bei uns wohlfühlen und mit einem guten Gefühl wieder gehen.
- Jeder Mensch ist wertvoll. Wir begegnen allen auf Augenhöhe – unabhängig von Alter, Herkunft, Sprache oder Lerntempo.
- Gute Kommunikation ist der Schlüssel für jede gute Beziehung.
- Eigenverantwortung statt Bevormundung: Wir zeigen den Weg. „Am Ende kann ich nur die Tür zeigen. Durchgehen müssen sie selber."
- Freiheit mit Respekt: Nutze deine Freiheit, aber respektiere die Freiheit anderer.
- Wir ziehen alle an einem Strang – Team, Fahrschülerinnen und Fahrschüler.
Fahrenlernen heißt
Fahren kann Angst auslösen – und schenkt zugleich Freiheit: die Mobilität selbstbestimmt zu gestalten. Wir begleiten diesen Weg geduldig, korrekt und mit einer Prise Humor.
Diese Seite ist der Einstieg. Die verbindlichen Regeln stehen im Ehrenkodex, die Hilfsangebote unter „Hilfe & Beratung".
Ehrenkodex
Ehrenkodex unserer Fahrschule
Respekt. Sicherheit. Vertrauen.
„Jeder Mensch ist wertvoll. Niemand sollte leiden oder unglücklich sein."
Wir bilden Menschen aus – junge und erwachsene. In unseren Fahrzeugen und Räumen sind wir täglich nah an Menschen: allein zu zweit in der Fahrkabine, in Prüfungssituationen, in vertraulichen Gesprächen über Ängste, Fehler und Lebensumstände. Genau dort, wo Vertrauen entsteht, tragen wir besondere Verantwortung.
Dieser Ehrenkodex ist unser Versprechen. Er gilt für uns als Team der Fahrschule – Inhaber, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Büro und alle, die für uns tätig sind. Und er ist sichtbar für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie für Kundinnen und Kunden: Sie sollen wissen, worauf sie sich bei uns verlassen können.
Wir sind überzeugt: Gute Kommunikation ist der Schlüssel für jede gute Beziehung. Ausbildung lebt von Vertrauen, Respekt und dem Gefühl, sicher zu sein. Dafür stehen wir ein.
Unsere Verpflichtungen
Wir verpflichten uns, gemeinsam für eine Umgebung zu sorgen, in der sich Menschen respektiert, sicher und frei entwickeln können. In unserer Fahrschule haben Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und herabwürdigendes Verhalten keinen Platz.
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Wir schaffen eine respektvolle Atmosphäre. Bei uns begegnen sich alle – Fahrlehrerschaft, Büro, Fahrschülerinnen und Fahrschüler – höflich, wertschätzend und auf Augenhöhe. Unser gemeinsamer Satz gilt: „Wir ziehen alle an einem Strang."
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Wir schützen die uns Anvertrauten. Die Ausbildung findet oft in einer engen 1:1-Situation statt. Wir nehmen diese Nähe bewusst wahr und gehen verantwortungsvoll mit ihr um. Wir nutzen unsere Rolle als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer niemals für sexuelle Kontakte oder für persönliche Vorteile gegenüber Fahrschülerinnen und Fahrschülern aus – unabhängig von deren Alter.
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Wir respektieren individuelle Grenzen. Wir nehmen wahr und achten darauf, wenn sich jemand unwohl fühlt – körperlich, sprachlich oder in der Intimsphäre. Ein „Stopp", ein Zögern oder ein ungutes Gefühl ist für uns ein klares Signal, das wir ernst nehmen, ohne es infrage zu stellen.
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Wir beziehen Stellung. Wir dulden kein sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges oder entwürdigendes Verhalten – weder im Wort noch in der Tat, weder persönlich noch digital. Wir lassen niemanden damit allein.
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Wir gestalten Beziehungen transparent. Nähe und Distanz halten wir bewusst und nachvollziehbar. Kritik, Konflikte und Fehler sprechen wir ruhig und respektvoll an – mit dem Ziel, eine Lösung zu finden und gemeinsam daraus zu lernen.
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Wir tragen Mitverantwortung. Wir achten nicht nur auf das eigene Verhalten, sondern auch aufeinander. Wer eine Grenzverletzung bemerkt, schaut nicht weg und vertuscht nichts. Ansprechen ist keine Anschuldigung, sondern Fürsorge.
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Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt. Unser Anspruch ist, dass sich jede und jeder bei uns wohlfühlt und mit einem guten Gefühl wieder geht. Auch bei Sprache, Herkunft oder Lerntempo gilt: Das Menschliche bleibt zentral.
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Wir holen Hilfe, wenn wir sie brauchen. Bei konkreten Vorfällen oder Unsicherheit wenden wir uns an die Fahrschulleitung oder nutzen ein fachlich ausgewiesenes, externes Beratungsangebot. Hilfe zu suchen ist ein Zeichen von Verantwortung – für Betroffene und für uns.
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Wir handeln im Geist dieser Vereinbarung – auch in Situationen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind. Nicht jede Frage lässt sich vorher aufschreiben; die Haltung dahinter schon.
Worauf wir in der Ausbildung besonders achten
- Die enge Situation im Fahrzeug wird nie ausgenutzt. Weder für Annäherung noch für Druck.
- Körperkontakt beschränkt sich auf das, was für die Ausbildung unmittelbar nötig ist.
- Fotos, Videos und Nachrichten von Fahrschülerinnen und Fahrschülern werden nur mit deren Einverständnis und nie zu privaten Zwecken verwendet.
- Fehler und Ängste sind Teil des Lernens. Wir gehen offen und ohne Bloßstellen damit um.
- Sprache und Herkunft sind für uns kein Hindernis, sondern eine Aufgabe, die wir gemeinsam lösen.
- Zeigen statt bevormunden: „Am Ende kann ich nur die Tür zeigen. Durchgehen müssen sie selber." Wir begleiten mit Respekt vor der Eigenverantwortung jedes Menschen.
Was wir von Fahrschülerinnen und Fahrschülern erwarten
Ausbildungszeit ist gemeinsame Zeit. Wir bitten daher:
- Begegne allen in der Fahrschule mit Respekt – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Sprache.
- Sprich Grenzverletzungen, Diskriminierung oder unangenehme Situationen an – du wirst ernst genommen.
- Nutze deine Freiheit, aber respektiere die Freiheit anderer.
Wenn etwas passiert
Wer Grenzverletzungen erlebt oder beobachtet, kann sich jederzeit vertraulich wenden an:
- die Fahrschulleitung – Ansprechperson für vertrauliche Hinweise,
- eine fachlich ausgewiesene, externe Beratungsstelle (z. B. Beratung gegen sexualisierte Gewalt, Gleichstellungs- oder Notfallberatung).
Jeder Hinweis wird ernst genommen, vertraulich behandelt und – soweit nötig – mit fachlicher Unterstützung aufgeklärt. Betroffene entscheiden mit, was weiter geschieht.
Unsere Haltung in einem Satz
Wir nutzen unsere Freiheit und achten die Freiheit aller anderen. Respekt, Sicherheit und Vertrauen sind bei uns nicht verhandelbar.
Verfasst und in Kraft gesetzt vom Team der Fahrschule
| Name / Fahrschule | Ort, Datum | Unterschrift |
|---|---|---|
Version 1.0 · Stand: Oktober 2026
Hilfe & Beratung
Hilfe & Beratung
Diese Seite gilt für unser Team und für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Wenn du Hilfe brauchst oder dir etwas Sorgen macht, bist du hier richtig. Du musst nicht allein damit bleiben – und es ist nie zu spät, Hilfe anzunehmen.
Alle genannten Angebote sind kostenlos und arbeiten vertraulich. Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Im akuten Notfall
| Anlass | Nummer |
|---|---|
| Polizei (Notruf) | 110 |
| Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt | 112 |
| Ärztlicher Bereitschaftsdienst (bundesweit) | 116 117 |
| Notruf-Fax für Gehörlose | 112 |
Bei akuter Gefahr: 110 anrufen. Bitte immer den genauen Aufenthaltsort nennen.
Bundesweit – rund um die Uhr, anonym
| Angebot | Kontakt |
|---|---|
| Telefonseelsorge (evangelisch) | 0800 111 0 111 |
| Telefonseelsorge (katholisch) | 0800 111 0 222 |
| Telefonseelsorge (allgemein) | 116 123 |
| Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" – 24/7, 18 Sprachen | 116 016 · hilfetelefon.de |
| Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (UBSKM) | 0800 22 55 530 · hilfe-telefon-missbrauch.de |
| WEISSER RING – Opfer-Telefon | 116 006 · weisser-ring.de |
| Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon (Mo–Sa 14–20) | 116 111 · 0800 111 0 333 |
| Nummer gegen Kummer – Elterntelefon | 0800 111 0 550 |
Regional – Landkreis Grafschaft Bentheim
Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
Sozialdienst katholischer Frauen Ems-Vechte e. V. (SkF)
| Angebot | Kontakt |
|---|---|
| Frauen- und Kinderschutzhaus Nordhorn (rund um die Uhr, anonym) | 05921 8587-80 |
| Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Nordhorn) | 05921 8587-80 |
| Beratungsstelle KOMPASS – für mitbetroffene Kinder und Jugendliche | 05921 8587-80 |
| Geschäftsstelle Nordhorn, Bentheimer Str. 33, 48529 Nordhorn | 05921 8587-0 · info@skf-ems-vechte.de |
Weitere Stellen im Landkreis
| Stelle | Kontakt |
|---|---|
| Gleichstellungsbüro Landkreis Grafschaft Bentheim – Linda Borchers, van-Delden-Str. 1–7, 48529 Nordhorn | 05921 961410 |
| Netzwerk ProBeweis – vertrauliche Beweissicherung nach sexueller/häuslicher Gewalt | Ambulanz Oldenburg 0176 1532 4572 · Hannover 0511 532 5533 |
| Polizei (Notruf) | 110 |
Regional – Landkreis Emsland
Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
Sozialdienst katholischer Frauen Ems-Vechte e. V. (SkF)
| Angebot | Kontakt |
|---|---|
| Frauen- und Kinderschutzhaus Lingen (rund um die Uhr, anonym) | 0591 4129 |
| Frauen- und Kinderschutzhaus Meppen (rund um die Uhr, anonym) | 05931 91547-10 |
| Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Lingen) | 0591 4129 |
| Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Meppen) | 05931 91547-10 |
| Beratungsstelle KOMPASS – Lingen | 0591 80062-219 |
| Beratungsstelle KOMPASS – Meppen | 05931 91547-11 |
| Geschäftsstelle Lingen, Burgstraße 30, 49808 Lingen | 0591 80062-0 · info@skf-ems-vechte.de |
Weitere Stellen im Landkreis
| Stelle | Kontakt |
|---|---|
| Kinderschutzbund – Lingen | 0591 2262 |
| Kinderschutzbund – Meppen | 05931 876580 |
| Kinderschutzbund – Papenburg | 04961 8392350 |
| WEISSER RING Emsland (Opferhilfe) | 0151 55164606 |
| Polizeiinspektion Lingen | 0591 870 |
| Polizeikommissariat Meppen | 05931 9490 |
| Polizeikommissariat Papenburg | 04961 9260 |
| Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Emsland | emsland.de → Leben und Freizeit → Gleichstellung |
Prävention: Hilfe, um Taten zu verhindern
Wenn du selbst sexuelles Interesse an Kindern bemerkst und dir Hilfe suchst, bevor etwas passiert:
- „Kein Täter werden" – kein-taeter-werden.de (anonyme Beratung, bundesweit)
Wenn etwas in unserer Fahrschule passiert
- Erste Anlaufstelle: die Fahrschulleitung – für vertrauliche Hinweise.
- Externe Beratung: jede der oben genannten Stellen, insbesondere das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016).
- Im Notfall immer zuerst 110.
Hinweise werden ernst genommen, vertraulich behandelt und – soweit nötig – mit fachlicher Unterstützung aufgeklärt. Betroffene entscheiden mit, was weiter geschieht.
Bei akuter Gefahr gilt: erst Sicherheit, dann Klärung.
Stand: 04.10.2026 · Angaben ohne Gewähr, Änderungen bei den Trägern möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Joachim Eling
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Joachim Eling
Stand: 10/2025
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtsgrundlagen sind die geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss. Bei Fortsetzung danach gelten die dann aktuellen Entgelte laut Preisaushang.
Stellen sich Eignungsmängel (körperlich/geistig) heraus, gilt Ziffer 6.
2. Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen dem Preisaushang der Fahrschule und sind verbindlich.
3. Grundbetrag und Leistungen
a) Grundbetrag
- Deckt allgemeine Aufwendungen, Theorieunterricht und Vorprüfungen bis zur ersten Theorieprüfung.
- Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung kann ein Teilgrundbetrag berechnet werden (max. 50 % des Grundbetrags).
- Nach nicht bestandener Praxisprüfung ist ein Teilgrundbetrag unzulässig.
b) Fahrstunden (45 Min)
- Beinhalten Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen sowie den praktischen Unterricht.
- Absagen spätestens 2 Werktage vorher. Bei späterer Absage/Nichterscheinen: 75 % Ausfallentschädigung vom Fahrstundenentgelt.
c) Prüfungsentgelte
- Beinhalten Vorstellung zur Theorie- und Praxisprüfung sowie die Prüfungsfahrt.
- Bei Wiederholungsprüfungen gelten die vertraglich vereinbarten Entgelte.
4. Zahlungsbedingungen
- Grundbetrag: bei Vertragsabschluss fällig.
- Fahrstunden: vor Antritt zu zahlen.
- Prüfungsentgelte & Gebühren: spätestens 3 Werktage vor dem Prüfungstermin.
Bei Nichtzahlung kann die Fahrschule die Ausbildung sowie die Anmeldung/Vorstellung zur Prüfung verweigern.
5. Kündigung des Vertrages
Der Fahrschüler kann jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- die Ausbildung nicht innerhalb von 4 Wochen begonnen oder ohne triftigen Grund mehr als 3 Monate unterbrochen wird,
- die Theorie- oder Praxisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden wurde,
- Weisungen wiederholt oder gröblich missachtet werden.
Kündigung nur in Textform gültig.
6. Entgelte bei Vertragskündigung
Die Fahrschule erhält das Entgelt für bereits erbrachte Fahrstunden und etwaige Prüfungsvorstellungen. Zusätzlich gilt folgende Staffelung des Grundbetrags:
- a) nach Vertragsschluss, vor Ausbildungsbeginn: 1/5
- b) nach Beginn Theorie, vor 1/3 der Mindeststunden: 2/5
- c) zwischen 1/3 und 2/3: 3/5
- d) nach 2/3, vor Abschluss: 4/5
- e) nach Abschluss Theorie: voller Grundbetrag
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, entfällt der Grundbetrag; Vorauszahlungen werden erstattet.
7. Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Abweichende Anfahrten werden als Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet.
- Verspätung Fahrlehrer > 15 Min: Fahrschüler muss nicht warten; Zeit wird nachgeholt/gutgeschrieben.
- Verspätung Fahrschüler > 15 Min: Fahrlehrer muss nicht warten; Stunde gilt als ausgefallen (Ausfallentschädigung 75 %).
8. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler wird vom Unterricht ausgeschlossen, wenn er unter Alkohol-/Drogeneinfluss steht oder Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Es fällt eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenentgelts an.
9. Ausbildungsgerät & Fahrzeuge
Fahrzeuge, Lehrmodelle und Anschauungsmaterial sind pfleglich zu behandeln.
10. Lehrfahrzeuge bedienen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Besonders bei Motorrad-Ausbildung: Reißt die Verbindung ab, sofort an geeigneter Stelle anhalten, Motor aus, auf Fahrlehrer warten; ggf. Fahrschule verständigen. Fahrzeug ordnungsgemäß sichern.
11. Abschluss der Ausbildung & Prüfung
Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen (§16 FahrlG). Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (§6 FahrschAusbO).
Die Anmeldung zur Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Seiten verbindlich. Beim Nichterscheinen sind Prüfungsentgelt und verauslagte Gebühren zu zahlen.
12. Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist der Aufenthaltsort unbekannt, ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.
Diese AGB berühren nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nach dem BGB. Sie sind unverbindlich; zur Durchsetzung darf kein Druck angewandt werden.