Über uns

Infos zur Fahrschule Joachim Eling

Informationen

Wir sind jeden Mittwoch und Donnerstag von 19:30 bis 20:30 Uhr persönlich in der Fahrschule für Beratungen, Anmeldungen und Bürozeiten erreichbar.

Unser Webseite für den ersten Überblick über die Fahrschule: www.fahrschule-eling.de

Das WIKI

Hier findest du Informationen über die praktische Ausbildung. Schaue einfach unter "Bücher", was für deine Klasse schon zu finden ist.

Die Ausbildung:

Der Theorieunterricht findet ausschließlich als Kompaktkurs statt. In 1,5 Wochen hast du dann alle nötigen Unterrichte besucht.

Termine für Theorie-Kompaktkurse findest du unter: https://www.fahrschule-eling.de/events

Unter wiki.fahrschule-eling.de findest du Bücher und Tipps für Theorie und Praxis.

Außerdem kannst du in der Fahrschule auch einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Der DRK-Kurs ist DGUV-Konform und kann auch für deinen Gruppenleiter- oder Trainerschein verwendet werden

Team:

Wir sind die Geschwister Veronika und Joachim Eling und bilden wie unser Vater zuvor gewissenhaft und mit viel Herzblut Fahrschülerinnen und Fahrschüler in Lohne und gesamten Gemeinde Wietmarschen aus. 

Fuhrpark:

Wir bilden dich auf diesen Fahrzeugen aus:

Klasse B: Touran Automatik, ID.3 Elektro, Tiguan Schaltfahrzeug

Klasse BE: PKW + Pferdeanhäger

Klasse A/A2: Suzuki SV650

Klasser A1: Suzuki GSX 125, Honda SH 125 (Roller)

Roller für Mofa und AM

Wir haben Motorradschutzkleidung in vielen Größen da und könne dir bei Bedarf fehlende Ausrüstung leihen.

Whatsapp: 

Die Fahrschule ist per Textnachricht über unser Whatsapp jederzeit zu erreichen. Für ein Telefonat einfach um Rückruf bitten und wir kommen dieser Bitte so bald wie möglich nach.

WhatsApp Business => https://wa.me/491757123412

Leitbild & Philosophie

Leitbild & Philosophie

„Ich bin Joachim und mag es, dir was beizubringen."

Wir sind eine Fahrschule, die Menschen begleitet: junge und erwachsene. Vom ersten Sitzen im Auto bis zur bestandenen Prüfung geht es nicht nur um Technik, sondern um Vertrauen, Respekt und Sicherheit.

Was uns wichtig ist

Fahrenlernen heißt

Fahren kann Angst auslösen – und schenkt zugleich Freiheit: die Mobilität selbstbestimmt zu gestalten. Wir begleiten diesen Weg geduldig, korrekt und mit einer Prise Humor.

Diese Seite ist der Einstieg. Die verbindlichen Regeln stehen im Ehrenkodex, die Hilfsangebote unter „Hilfe & Beratung".

Ehrenkodex

Ehrenkodex unserer Fahrschule

Respekt. Sicherheit. Vertrauen.

„Jeder Mensch ist wertvoll. Niemand sollte leiden oder unglücklich sein."

Wir bilden Menschen aus – junge und erwachsene. In unseren Fahrzeugen und Räumen sind wir täglich nah an Menschen: allein zu zweit in der Fahrkabine, in Prüfungssituationen, in vertraulichen Gesprächen über Ängste, Fehler und Lebensumstände. Genau dort, wo Vertrauen entsteht, tragen wir besondere Verantwortung.

Dieser Ehrenkodex ist unser Versprechen. Er gilt für uns als Team der Fahrschule – Inhaber, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Büro und alle, die für uns tätig sind. Und er ist sichtbar für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie für Kundinnen und Kunden: Sie sollen wissen, worauf sie sich bei uns verlassen können.

Wir sind überzeugt: Gute Kommunikation ist der Schlüssel für jede gute Beziehung. Ausbildung lebt von Vertrauen, Respekt und dem Gefühl, sicher zu sein. Dafür stehen wir ein.


Unsere Verpflichtungen

Wir verpflichten uns, gemeinsam für eine Umgebung zu sorgen, in der sich Menschen respektiert, sicher und frei entwickeln können. In unserer Fahrschule haben Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und herabwürdigendes Verhalten keinen Platz.

  1. Wir schaffen eine respektvolle Atmosphäre. Bei uns begegnen sich alle – Fahrlehrerschaft, Büro, Fahrschülerinnen und Fahrschüler – höflich, wertschätzend und auf Augenhöhe. Unser gemeinsamer Satz gilt: „Wir ziehen alle an einem Strang."

  2. Wir schützen die uns Anvertrauten. Die Ausbildung findet oft in einer engen 1:1-Situation statt. Wir nehmen diese Nähe bewusst wahr und gehen verantwortungsvoll mit ihr um. Wir nutzen unsere Rolle als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer niemals für sexuelle Kontakte oder für persönliche Vorteile gegenüber Fahrschülerinnen und Fahrschülern aus – unabhängig von deren Alter.

  3. Wir respektieren individuelle Grenzen. Wir nehmen wahr und achten darauf, wenn sich jemand unwohl fühlt – körperlich, sprachlich oder in der Intimsphäre. Ein „Stopp", ein Zögern oder ein ungutes Gefühl ist für uns ein klares Signal, das wir ernst nehmen, ohne es infrage zu stellen.

  4. Wir beziehen Stellung. Wir dulden kein sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges oder entwürdigendes Verhalten – weder im Wort noch in der Tat, weder persönlich noch digital. Wir lassen niemanden damit allein.

  5. Wir gestalten Beziehungen transparent. Nähe und Distanz halten wir bewusst und nachvollziehbar. Kritik, Konflikte und Fehler sprechen wir ruhig und respektvoll an – mit dem Ziel, eine Lösung zu finden und gemeinsam daraus zu lernen.

  6. Wir tragen Mitverantwortung. Wir achten nicht nur auf das eigene Verhalten, sondern auch aufeinander. Wer eine Grenzverletzung bemerkt, schaut nicht weg und vertuscht nichts. Ansprechen ist keine Anschuldigung, sondern Fürsorge.

  7. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt. Unser Anspruch ist, dass sich jede und jeder bei uns wohlfühlt und mit einem guten Gefühl wieder geht. Auch bei Sprache, Herkunft oder Lerntempo gilt: Das Menschliche bleibt zentral.

  8. Wir holen Hilfe, wenn wir sie brauchen. Bei konkreten Vorfällen oder Unsicherheit wenden wir uns an die Fahrschulleitung oder nutzen ein fachlich ausgewiesenes, externes Beratungsangebot. Hilfe zu suchen ist ein Zeichen von Verantwortung – für Betroffene und für uns.

  9. Wir handeln im Geist dieser Vereinbarung – auch in Situationen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind. Nicht jede Frage lässt sich vorher aufschreiben; die Haltung dahinter schon.


Worauf wir in der Ausbildung besonders achten


Was wir von Fahrschülerinnen und Fahrschülern erwarten

Ausbildungszeit ist gemeinsame Zeit. Wir bitten daher:


Wenn etwas passiert

Wer Grenzverletzungen erlebt oder beobachtet, kann sich jederzeit vertraulich wenden an:

Jeder Hinweis wird ernst genommen, vertraulich behandelt und – soweit nötig – mit fachlicher Unterstützung aufgeklärt. Betroffene entscheiden mit, was weiter geschieht.


Unsere Haltung in einem Satz

Wir nutzen unsere Freiheit und achten die Freiheit aller anderen. Respekt, Sicherheit und Vertrauen sind bei uns nicht verhandelbar.


Verfasst und in Kraft gesetzt vom Team der Fahrschule

Name / Fahrschule Ort, Datum Unterschrift

Version 1.0 · Stand: Oktober 2026

Hilfe & Beratung

Hilfe & Beratung

Diese Seite gilt für unser Team und für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Wenn du Hilfe brauchst oder dir etwas Sorgen macht, bist du hier richtig. Du musst nicht allein damit bleiben – und es ist nie zu spät, Hilfe anzunehmen.

Alle genannten Angebote sind kostenlos und arbeiten vertraulich. Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.


Im akuten Notfall

Anlass Nummer
Polizei (Notruf) 110
Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (bundesweit) 116 117
Notruf-Fax für Gehörlose 112

Bei akuter Gefahr: 110 anrufen. Bitte immer den genauen Aufenthaltsort nennen.


Bundesweit – rund um die Uhr, anonym

Angebot Kontakt
Telefonseelsorge (evangelisch) 0800 111 0 111
Telefonseelsorge (katholisch) 0800 111 0 222
Telefonseelsorge (allgemein) 116 123
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" – 24/7, 18 Sprachen 116 016 · hilfetelefon.de
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (UBSKM) 0800 22 55 530 · hilfe-telefon-missbrauch.de
WEISSER RING – Opfer-Telefon 116 006 · weisser-ring.de
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon (Mo–Sa 14–20) 116 111 · 0800 111 0 333
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon 0800 111 0 550

Regional – Landkreis Grafschaft Bentheim

Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt

Sozialdienst katholischer Frauen Ems-Vechte e. V. (SkF)

Angebot Kontakt
Frauen- und Kinderschutzhaus Nordhorn (rund um die Uhr, anonym) 05921 8587-80
Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Nordhorn) 05921 8587-80
Beratungsstelle KOMPASS – für mitbetroffene Kinder und Jugendliche 05921 8587-80
Geschäftsstelle Nordhorn, Bentheimer Str. 33, 48529 Nordhorn 05921 8587-0 · info@skf-ems-vechte.de

Weitere Stellen im Landkreis

Stelle Kontakt
Gleichstellungsbüro Landkreis Grafschaft Bentheim – Linda Borchers, van-Delden-Str. 1–7, 48529 Nordhorn 05921 961410
Netzwerk ProBeweis – vertrauliche Beweissicherung nach sexueller/häuslicher Gewalt Ambulanz Oldenburg 0176 1532 4572 · Hannover 0511 532 5533
Polizei (Notruf) 110

Regional – Landkreis Emsland

Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt

Sozialdienst katholischer Frauen Ems-Vechte e. V. (SkF)

Angebot Kontakt
Frauen- und Kinderschutzhaus Lingen (rund um die Uhr, anonym) 0591 4129
Frauen- und Kinderschutzhaus Meppen (rund um die Uhr, anonym) 05931 91547-10
Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Lingen) 0591 4129
Beratungs- und Interventionsstelle BISS (Meppen) 05931 91547-10
Beratungsstelle KOMPASS – Lingen 0591 80062-219
Beratungsstelle KOMPASS – Meppen 05931 91547-11
Geschäftsstelle Lingen, Burgstraße 30, 49808 Lingen 0591 80062-0 · info@skf-ems-vechte.de

Weitere Stellen im Landkreis

Stelle Kontakt
Kinderschutzbund – Lingen 0591 2262
Kinderschutzbund – Meppen 05931 876580
Kinderschutzbund – Papenburg 04961 8392350
WEISSER RING Emsland (Opferhilfe) 0151 55164606
Polizeiinspektion Lingen 0591 870
Polizeikommissariat Meppen 05931 9490
Polizeikommissariat Papenburg 04961 9260
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Emsland emsland.de → Leben und Freizeit → Gleichstellung

Prävention: Hilfe, um Taten zu verhindern

Wenn du selbst sexuelles Interesse an Kindern bemerkst und dir Hilfe suchst, bevor etwas passiert:


Wenn etwas in unserer Fahrschule passiert

  1. Erste Anlaufstelle: die Fahrschulleitung – für vertrauliche Hinweise.
  2. Externe Beratung: jede der oben genannten Stellen, insbesondere das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016).
  3. Im Notfall immer zuerst 110.

Hinweise werden ernst genommen, vertraulich behandelt und – soweit nötig – mit fachlicher Unterstützung aufgeklärt. Betroffene entscheiden mit, was weiter geschieht.

Bei akuter Gefahr gilt: erst Sicherheit, dann Klärung.

Stand: 04.10.2026 · Angaben ohne Gewähr, Änderungen bei den Trägern möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Joachim Eling

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Joachim Eling

Stand: 10/2025

1. Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Rechtsgrundlagen sind die geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss. Bei Fortsetzung danach gelten die dann aktuellen Entgelte laut Preisaushang.

Stellen sich Eignungsmängel (körperlich/geistig) heraus, gilt Ziffer 6.

2. Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen dem Preisaushang der Fahrschule und sind verbindlich.

3. Grundbetrag und Leistungen

a) Grundbetrag

b) Fahrstunden (45 Min)

c) Prüfungsentgelte

4. Zahlungsbedingungen

Bei Nichtzahlung kann die Fahrschule die Ausbildung sowie die Anmeldung/Vorstellung zur Prüfung verweigern.

5. Kündigung des Vertrages

Der Fahrschüler kann jederzeit kündigen. Die Fahrschule kann nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:

Kündigung nur in Textform gültig.

6. Entgelte bei Vertragskündigung

Die Fahrschule erhält das Entgelt für bereits erbrachte Fahrstunden und etwaige Prüfungsvorstellungen. Zusätzlich gilt folgende Staffelung des Grundbetrags:

Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler wegen vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, entfällt der Grundbetrag; Vorauszahlungen werden erstattet.

7. Einhaltung vereinbarter Termine

Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Abweichende Anfahrten werden als Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet.

8. Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler wird vom Unterricht ausgeschlossen, wenn er unter Alkohol-/Drogeneinfluss steht oder Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Es fällt eine Ausfallentschädigung von 75 % des Fahrstundenentgelts an.

9. Ausbildungsgerät & Fahrzeuge

Fahrzeuge, Lehrmodelle und Anschauungsmaterial sind pfleglich zu behandeln.

10. Lehrfahrzeuge bedienen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Besonders bei Motorrad-Ausbildung: Reißt die Verbindung ab, sofort an geeigneter Stelle anhalten, Motor aus, auf Fahrlehrer warten; ggf. Fahrschule verständigen. Fahrzeug ordnungsgemäß sichern.

11. Abschluss der Ausbildung & Prüfung

Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen (§16 FahrlG). Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (§6 FahrschAusbO).

Die Anmeldung zur Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Seiten verbindlich. Beim Nichterscheinen sind Prüfungsentgelt und verauslagte Gebühren zu zahlen.

12. Gerichtsstand

Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist der Aufenthaltsort unbekannt, ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.


Diese AGB berühren nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nach dem BGB. Sie sind unverbindlich; zur Durchsetzung darf kein Druck angewandt werden.