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Ich habe eine Behinderung. Kann ich einen Führerschein machen?

Körperliche Handicaps und besondere Bedürfnisse müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Bei vielen Behinderungen ist es möglich, zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität.

Wir bilden seit 2004 erfolgreich auf unserem eigenen behindertengerechten Fahrzeug aus. Wir beraten umfassend auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen. Eine direkte Abrechnung mit den Kostenträgern ist möglich. Wir haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden und dem TÜV-Nord.

Die Führerscheinausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Wir bieten Umschulungen von Führerscheininhaber / innen auf Behindertenfahrzeuge und bereiten dich für notwendige Begutachtungen vor. Auch Nachschulungskurse im Rahmen des Führerscheins auf Probe für Behinderte sind möglich.

Wenn ein Führerschein vor der Behinderung erworben wurde:

Einige haben einen Führerschein erworben, bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprünglich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungsstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde und ggf. die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein. Wenn du als Autofahrer eine körperliche Behinderung bekommen oder eine bestehende Behinderung sich massiv verschlechtert, solltest du dies zur eigenen Sicherheit der Fahrerlaubnisbehörde melden. Auch hier wird eine Untersuchung notwendig. Keine Sorge: Niemand erwartet von dir Höchstleistungen. Du musst nur die Mindestanforderungen für Verkehrsteilnehmer erbringen. Das Straßenverkehrsamt trägt mögliche Auflagen und Beschränkungen in deinen Führerschein ein.