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2.4 Anbaugeräte und Ladung


1) Anbaugerät vs. Ladung – kurz & praxisnah

    Anbaugeräte (z. B. Frontlader, Mähwerk, Schneidwerk, Frontgewicht) sind Fahrzeugteile. Sie zählen zu den Abmessungen des Fahrzeugs und müssen so angebaut sein, dass Sicht, Beleuchtung und Verkehrs­sicherheit erhalten bleiben. Ladung (z. B. Paletten, Rohre, Balken, Ballen) wird auf oder am Fahrzeug befördert und muss nach StVO gesichert und ggf. gekennzeichnet werden (§ 22 StVO). ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))

    2) Abmessungen, Überstände und Kennzeichnung – was gilt?

    2.1 Grundmaße (Fahrzeug + Ladung)

      Breite/Höhe: max. 2,55 m breit und 4,00 m hoch. Ausnahmen für land-/forst­wirtschaftliche Fahrzeuge: mit Erzeugnissen/Arbeitsgeräten bis 3,00 m breit; mit landw. Erzeugnissen darf die Höhe 4,00 m überschreiten. Kühlfahrzeuge: 2,60 m. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))

      2.2 Überstand nach vorn

        Bis 2,50 m Höhe darf Ladung nicht vor das Fahrzeug ragen (bei Zügen: nicht vor das Zugfahrzeug). Darüber hinaus sind max. 50 cm nach vorn zulässig. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))

        2.3 Überstand nach hinten

          Grundsätzlich bis 1,50 m erlaubt, auf kurzer Strecke ≤ 100 km bis 3,00 m. Fahrzeug/Zug inkl. Ladung max. 20,75 m lang. ([landkreis-regen.de](https://www.landkreis-regen.de/strasse-und-verkehr/strassenverkehrsbehoerde/grossraum-und-schwerverkehr/ladungssicherung-%C2%A7-22-stvo/?utm_source=openai)) Ragt das Ende der Ladung mehr als 1,00 m über die Rückstrahler hinaus, muss es gekennzeichnet werden:
            am Tag: hellrote Fahne/Schild (≥ 30 × 30 cm) oder roter Zylinder (H ≥ 30 cm, Ø ≥ 35 cm), max. 1,5 m über Fahrbahn angebracht, bei Dämmerung/Dunkelheit/Sicht­behinderung zusätzlich: rote Leuchte an gleicher Stelle und roter Rückstrahler ≤ 0,90 m Höhe. ([landkreis-regen.de](https://www.landkreis-regen.de/strasse-und-verkehr/strassenverkehrsbehoerde/grossraum-und-schwerverkehr/ladungssicherung-%C2%A7-22-stvo/?utm_source=openai))

            2.4 Seitlicher Überstand

              Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die äußeren Kanten der Begrenzungs-/Schlussleuchten hinaus, ist sie – falls nötig – kenntlich zu machen: vorn weißes, hinten rotes Licht, je ≤ 40 cm vom Rand und ≤ 1,5 m hoch. Einzelne Stangen/Pfähle, waagerecht liegende Platten u. ä. dürfen seitlich nicht hinausragen. ([landkreis-regen.de](https://www.landkreis-regen.de/strasse-und-verkehr/strassenverkehrsbehoerde/grossraum-und-schwerverkehr/ladungssicherung-%C2%A7-22-stvo/?utm_source=openai))

              3) Ladungssicherung – so machst du’s richtig

                Grundsatz: Ladung so verstauen und sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung/Ausweichmanöver nicht verrutscht, umkippt oder herabfällt; anerkannte Regeln der Technik beachten. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai)) Praxis‑Tipps:
                  Rutschhemmende Matten unterlegen, Ladungsschwerpunkt tief und formschlüssig anlegen (Bordwand/Prallwand). Zurrgurte mit ausreichender LC (daN) verwenden; geeignete Zurrpunkte nutzen; Zurrwinkel ca. 30–60° anstreben. Scharfe Kanten mit Kantenschonern schützen; Gurte vor Beschädigung/Überdehnung prüfen. Plane/Netz bei Schüttgut; keine Personen auf der Ladung mitnehmen.

                  4) Besonderheiten bei Anbaugeräten (Traktor/SAM/Lkw)

                    Mechanische Sicherung: Verriegelungen und Sicherungsbolzen schließen; hydraulische Transportsicherung (Schwingungsdämpfung/Schließhähne) aktivieren. Spitzen/Schneiden sichern: Ballenspieße, Zinken, Schneidkanten abdecken oder so transportieren, dass niemand gefährdet wird (möglichst bodennah, aber mit Bodenfreiheit). Sicht & Beleuchtung: Alle vorgeschriebenen Leuchten/Reflektoren müssen frei sichtbar sein; falls verdeckt, Zusatz‑Begrenzungs‑/Umrissleuchten/Blinker montieren. Gesamtbreite/-höhe beachten (siehe 2.1). ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai)) Breite über 2,55 m: Nur im Rahmen der land‑/forst­wirtschaftlichen Ausnahmen bzw. mit Genehmigung fahren; Fahrschüler: immer vorher mit Joachim klären! ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai)) Transportwagen nutzen: Große Vorsatzgeräte (z. B. Mäh‑/Schneidwerke) nach Hersteller­vorgaben auf Transportwagen umsetzen; Kupplungshöhe/Deichsel waagrecht, Beleuchtung am Wagen komplett.

                    5) Mini‑Checklisten

                    5.1 „Ladung i. O.“ vor Fahrtbeginn

                      [ ] Gewicht/Verteilung passt, nichts ragt unzulässig vor/seitlich/hinten [ ] Zurrmittel/Netz/Plane intakt und richtig gespannt [ ] Kennzeichnung vorhanden (falls > 1 m hinten bzw. seitlich > 40 cm), Leuchte/Reflektor bei Dunkelheit [ ] Papiere/evtl. Genehmigung dabei (Überbreite/Sondertransport)

                      5.2 „Anbaugerät i. O.“

                        [ ] Verriegelt, gesichert, keine Leckagen/lose Schläuche [ ] Keine scharfen Kanten/Spitzen ungeschützt [ ] Beleuchtung/Reflektoren nicht verdeckt (ggf. Zusatzleuchten) [ ] Gesamtbreite/-höhe geprüft; bei Straßenfahrt Transportstellung gewählt

                        6) Praxisbeispiele (merke!)

                          Pkw + Dachlast (Ladder/Kajak): Mehr als 1,0 m Überstand hinten? → rote Fahne; bei Dunkelheit zusätzlich rotes Licht + roter Rückstrahler (≤ 0,9 m hoch). Max. 1,5 m (bzw. ≤ 3,0 m bei ≤ 100 km). ([landkreis-regen.de](https://www.landkreis-regen.de/strasse-und-verkehr/strassenverkehrsbehoerde/grossraum-und-schwerverkehr/ladungssicherung-%C2%A7-22-stvo/?utm_source=openai)) Traktor + Frontlader mit Ballenspieß: Spieße abdecken oder bodennah führen; Breite/Höhe prüfen; Begrenzungsleuchten frei. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai)) Holztransport auf Anhänger: Seitlicher Überstand > 40 cm? → seitliche Kennzeichnung (weiß vorn/rot hinten, ≤ 1,5 m hoch). ([landkreis-regen.de](https://www.landkreis-regen.de/strasse-und-verkehr/strassenverkehrsbehoerde/grossraum-und-schwerverkehr/ladungssicherung-%C2%A7-22-stvo/?utm_source=openai))

                          7) Prüfungskern (Merksätze)

                          „Ladung sichern – nichts darf rutschen, kippen oder fallen. Vorne erst über 2,5 m Höhe bis 50 cm erlaubt. Hinten 1,5 m, bei ≤ 100 km 3,0 m – ab > 1,0 m: rote Kennzeichnung, nachts mit Licht/Reflektor. Gesamt: max. 2,55 m breit, 4,0 m hoch (Lw‑Ausnahmen beachten).“ ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))

                          8) Kleine Übungsfragen

                            Ab welcher Höhe darf Ladung nach vorn überstehen – und wie weit maximal? Dein Surfbrett ragt 1,20 m über die Rückstrahler hinaus. Was ist zu tun – tagsüber und nachts? Wie weit darf Ladung auf kurzer Strecke (≤ 100 km) nach hinten überstehen? Nenne die zulässigen Grundmaße (Breite/Höhe) für Fahrzeug + Ladung – und eine wichtige Lw‑Ausnahme. Was ist bei seitlichem Überstand > 40 cm zu beachten?

                            Antworten (kurz): 1) Über 2,5 m Ladungshöhe bis 50 cm; darunter 0 cm. 2) Tag: rote Fahne/Schild/Zylinder (≤ 1,5 m hoch); Nacht: zusätzlich rotes Licht + roter Rückstrahler (≤ 0,9 m). 3) Bis 3,0 m. 4) 2,55 m/4,0 m; Lw‑Fahrzeuge z. B. bis 3,0 m breit (mit Erzeugnissen/Arbeitsgeräten). 5) Kennzeichnung mit weißem Licht vorn/rotem hinten, ≤ 1,5 m hoch. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))

                            Rechtsbezug: § 22 StVO (Ladung – Maße, Überstände, Kennzeichnung); ergänzend Abmessungen lt. StVO/StVZO; Ausnahmen Lw/Fo. Für Sondertransporte sind ggf. Genehmigungen nötig. ([justiz-nrw.wolterskluwer-online.de](https://justiz-nrw.wolterskluwer-online.de/browse/document/4e6af5bb-41c1-3cf6-a3b5-a06ac83f29dc?utm_source=openai))