1.12 Zulassungsfreiheit und Zulassungspflicht (auch bei Anhängern); Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild, vorgezogene Untersuchungen
1) Begriffe kurz erklärt
Zulassungspflichtig: Fahrzeug/Anhänger bekommt Zulassungsbescheinigung Teil I und ein amtliches Kennzeichen (schwarz oder grün). HU-/Prüffristen gelten laut StVZO.
Zulassungsfrei: Keine amtliche Zulassung nötig, aber Betriebserlaubnis/ABE/COC und technische Vorschriften müssen erfüllt sein. Kennzeichnungs-/Versicherungspflichten können trotzdem bestehen.
Steuerbefreit (grünes Kennzeichen): Sagt etwas über Steuer, nicht direkt über Zulassungspflicht. Ein grünes Kennzeichen kann auf einem zugelassenen Fahrzeug sein.
Unterlagen checken: Gibt es eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)? → Dann ist das Fahrzeug/der Anhänger zugelassen.
Wenn keine ZB I: Liegen ABE/COC vor und ist ein 25/40/60‑Geschwindigkeitsschild vorhanden? → Hinweis auf zulassungsfrei (je nach Fahrzeugart/Einsatz).
Einsatzzweck prüfen:Ausschließlich land‑/forstwirtschaftlicher (LoF) Einsatz oder Arbeitsmaschine? → Häufig Sonderregeln (teils zulassungsfrei). Anderer Einsatz kann Zulassungspflicht auslösen.
bbH/Technik: Höhere bbH, Druckluftbremsen, hoher zGG → oft zulassungspflichtig (v. a. bei Transportanhängern).
Im Zweifel: In die Papiere/Herstellerunterlagen schauen oder bei Zulassungsstelle/Fachbetrieb nachfragen.
3) Anhänger – typische Fälle
LoF‑Arbeitsgeräte/‑Anhänger bis 25 km/h für ausschließlich LoF‑Zwecke: häufig zulassungsfrei (25‑Schild, ABE/COC, Kennzeichnung beachten).
Transportanhänger 40/60 km/h (z. B. Tandem‑Kipper, Güllefass) mit Straßenbetrieb: in der Regel zulassungspflichtig (eigene ZB I/Kennzeichen), auch wenn steuerbefreit (grün) möglich.
Wechsel der Nutzung (z. B. außerhalb LoF): kann Zulassungspflicht und andere Prüffristen auslösen.
4) Geschwindigkeitsschilder (25/40/60)
Wozu? Zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs/Anhänger an (bauart‑/genehmigungsbedingt).
Anbringung: Hinten gut sichtbar, senkrecht, nicht verdeckt/verschmutzt; bei Zügen i. d. R. am hintersten Fahrzeug zusätzlich sinnvoll.
Änderungen: Wenn z. B. ein anderer Anhänger die Zuggeschwindigkeit reduziert, muss das sichtbare Schild den reduzierten Wert zeigen.
5) Fabrikschild/Typenschild finden und lesen
Wo sitzt es? Häufig am Rahmen (Deichsel/Zuggabel), am Aufbau oder in der Nähe der Kupplung; bei Kupplungen zusätzlich eigenes Typenschild (D-/Dc‑Wert).
Was steht drauf? Hersteller, Typ, Fahrgestell‑Nr., Baujahr/EG‑Typgenehmigung, zGG, Achslasten, ggf. bbH.
Wichtig: Schild muss lesbar sein (nicht überlackieren). Daten daraus brauchst du für Beladung, Geschwindigkeit und Prüfungen.
HU frühzeitig machen: Lässt du die HU bis zu 3 Monate vor dem Fälligkeitstermin durchführen, bleibt der nächste HU‑Termin unverändert (kein „Zeitverlust“).
Mehr als 3 Monate früher: Der nächste Termin läuft ab Prüfmonat (Fälligkeit wandert vor).
Fristen unterscheiden: HU (StVZO), ggf. Sicherheitsprüfung (SP) für bestimmte Fahrzeugarten, UVV/DGUV für Arbeitsmittel. Immer Papiere/Plaketten/Prüfberichte prüfen.
7) 90‑Sekunden‑Check: Zulassung & Kennzeichnung
[ ] Papiere: ZB I vorhanden? Wenn nein: ABE/COC/Herstellerfreigaben dabei?