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3.1 - Prüfen der Reifengröße anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)


1) Wo zu finden?

  • Im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Die Angabe steht unter Zeile 15.1 bis 15.3:
    • 15.1: Vorderachse
    • 15.2: Hinterachse
    • 15.3: (falls weitere Varianten eingetragen sind)
  • Beispiel: 420/85 R 28

2) Wie kontrollieren?

  1. Reifen am Fahrzeug ansehen: Auf der Reifenflanke steht die Größe (z. B. 420/85 R 28).
  2. Vergleichen: Eintrag im Fahrzeugschein = Aufdruck am Reifen.
  3. Beide Achsen prüfen (vorne und hinten, falls unterschiedlich).

3) Typische Fehler oder Mängel

  • Abweichende Größe (z. B. andere Breite oder Felgendurchmesser) → nicht erlaubt, wenn nicht eingetragen.
  • Fehlender oder unlesbarer Aufdruck → Reifen verschlissen/alt.
  • Unzulässige Kombination (vorne/hinten nicht passend, Gefahr für Fahrstabilität).

4) Warten oder reparieren (korrekt reagieren)

  • Nur Reifen fahren, die eingetragen oder durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / ABE zugelassen sind.
  • Abweichungen → nicht zulässig im Straßenverkehr, Nachprüfung durch Werkstatt oder Eintragung erforderlich.
  • Defekte, fehlende Kennzeichnung oder falsche Größe → Reifen ersetzen.

5) Nutzen & Kontrollintervall

Nutzen: Richtige Reifengröße = Fahrstabilität, Sicherheit, Zulassung. Falsche Größe = Gefahr im Straßenverkehr + erloschene Betriebserlaubnis.

Empfehlung: Kontrolle bei jedem Reifenwechsel oder wenn Unsicherheit besteht (z. B. neuer Traktorreifen montiert).


Prüfungskern – in einem Satz

„Ich finde die zulässige Reifengröße im Fahrzeugschein unter 15.1 bis 15.3 und vergleiche sie mit dem Aufdruck auf den Reifenflanken. Nur übereinstimmende oder eingetragene Größen sind erlaubt.“

Optional: Kurz-Checkliste zum Abhaken
  • [ ] Fahrzeugschein geöffnet (Zeile 15.1–15.3)
  • [ ] Reifenflanke abgelesen
  • [ ] Größen identisch / zulässig
  • [ ] Keine Abweichung oder fehlender Aufdruck
  • [ ] Bei Abweichung → Werkstatt / Eintragung klären

Hinweis: Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind oft mehrere Größen eingetragen. Immer nur die zugelassenen Kombinationen verwenden.