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6.2 - Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung)


1) Anzahl der Unterlegkeile

  • Zugmaschinen (Traktor) allein: mindestens ein Unterlegkeil.
  • Zwei Unterlegkeile für Drei- und mehrachsigen Anhängern / Fahrzeugen, Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und Sattelanhängern.

2) Unterbringung

  • Unterlegkeile müssen am Fahrzeug mitgeführt und leicht zugänglich sein.
  • Typische Aufbewahrung: Halterungen am Fahrzeugrahmen, in einem Fach an der Seite oder am Anhänger.
  • Sie dürfen nicht lose im Fahrerhaus liegen, sondern müssen fest verstaut sein.

3) Wie kontrollieren?

  1. Fahrzeug umrunden, vorgesehene Halterungen/Fächer öffnen.
  2. Prüfen, ob die vorgeschriebene Anzahl von Unterlegkeilen vorhanden ist.
  3. Kontrollieren, ob sie unbeschädig und einsatzbereit sind.
  4. Passende Größe beachten.

4) Typische Fehler/Mängel

  • Unterlegkeile fehlen teilweise oder vollständig.
  • Beschädigt (gebrochen, deformiert) → nicht einsatzfähig.
  • Nicht griffbereit oder locker verstaut.

5) Warten oder reparieren

  • Fehlende oder defekte Keile sofort ersetzen.
  • Halterungen regelmäßig prüfen, damit die Keile fest sitzen.

Prüfungskern – in einem Satz

„Ich kontrolliere, ob die vorgeschriebene Anzahl Unterlegkeile vorhanden, unbeschädigt und in den vorgesehenen Halterungen griffbereit untergebracht ist.“

Optional: Kurz-Checkliste zum Abhaken
  • [ ] Unterlegkeile am Traktor vorhanden
  • [ ] Unterlegkeile je Anhänger vorhanden
  • [ ] Fester Sitz in Halterungen / Fächern
  • [ ] Keile unbeschädigt und einsatzbereit

Nutzen & Kontrollintervall

Nutzen: Unterlegkeile sichern das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen, besonders beim Abstellen mit Anhänger oder auf Gefälle.

Empfehlung: Kontrolle der Anzahl und Unterbringung täglich vor Fahrtantritt oder spätestens wöchentlich.

Hinweis: Anzahl und Unterbringung sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 41 StVZO).