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1.15 Überbreite, Überlänge, Zwillingsräder


1) Kerngrenzwerte nach StVZO

  • Breite
    • Allgemein: bis 2,55 m.
    • LoF‑Arbeitsgeräte bzw. LoF‑Zug-/Arbeitsmaschinen bei tatsächlichem LoF‑Einsatz: bis 3,00 m.
  • Höhe: bis 4,00 m. Landwirtschaftliche Produkte dürfen höher sein.
  • Länge
    • Einzelfahrzeug (z. B. Traktor, selbstfahrende Maschine): bis 12,00 m.
    • Fahrzeugzug (Zugmaschine + Anhänger): bis 18,75 m.
    • Durch überstehende Ladung ist eine Gesamtlänge vom bis zu 20,75m möglich.
  • Wichtig: Auf diese Maße werden keine Toleranzen gewährt.

2) So wird gemessen – was zählt mit?

  • Breite: „über alles“, Räder geradeaus, Anbauteile in Transportstellung. Nicht mitgezählt werden z. B. Spiegel, rückwärtige Arbeitsscheinwerfer, seitliche Blinker. Zwillingsräder zählen mit, ebenso fest angebaute Distanz-/Adaptersysteme.
  • Länge: inklusive aller im Straßenbetrieb mitgeführten Teile (z. B. Kupplungen, Arbeits-/Stützvorrichtungen in Transportstellung, Anbauwände).
  • Höhe: höchster fester Punkt in Straßenstellung.
  • Praxis: Kenne die tatsächliche Breite/Länge deines aktuellen Aufbaus (z. B. mit Zwillingsrädern oder angebautem Front-/Heckgerät).

3) „Überbreite“/„Überlänge“ – was ist ohne/mit Genehmigung erlaubt?

  • Ohne Sondergenehmigung
    • LoF‑Einsatz bis 3,00 m Breite (siehe oben).
    • Fahrzeugzug bis 18,75 m.
  • Mit Genehmigung (wenn ein Grenzwert überschritten wird, z. B. Breite > 3,00 m oder Zuglänge > 18,75 m):
    1. Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (fahrzeug-/bauartbezogen), und
    2. Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO (streckenbezogen, ggf. Auflagen; Großraum-/Schwertransport).

    Mögliche Auflagen: festgelegte Route/Zeiten, Geschwindigkeitsbegrenzung, Begleitfahrzeug, zusätzliche Kennzeichnung/Beleuchtung, Dokumentenmitführung.

4) Zwillingsräder (Zwillingsbereifung)

  • Zulässig, aber sie fließen in die Gesamtbreite ein. Überschreitet die Breite dadurch 3,00 m (LoF), ist das genehmigungspflichtig (siehe Punkt 3).
  • Technik/Unterlagen: Distanzringe, Adaptersysteme und Spurverbreiterungen benötigen ABE/Teilegutachten bzw. Eintragung. Nachweise mitführen.
  • Montage/Sicherheit: Freigängigkeit (Kotflügel/Leitungen) prüfen, Anzugsmomente einhalten, Reifenlast/Luftdruck passend zur Achslast und Geschwindigkeit wählen, Sicht nach hinten (Spiegel) sicherstellen.
  • Messhinweis: Gemessen wird die größte feste Breite – der „Reifenbauch“ an der Bodenauflage wird nicht separat berücksichtigt.

5) Fahr‑ und Sicherheitsregeln bei großen Abmessungen

  • Fahrtechnik: Kurven großzügiger anfahren (Innen­schlepp/außen Ausschwenken beachten), ausreichende Seitenabstände lassen, Überholen besonders vorsichtig.
  • Sichtbarkeit: Ragen Anbaugeräte über die Lichtkanten hinaus, sind zusätzliche Leuchten/Reflektoren am Gerät nötig (vgl. Kapitel 1.14).
  • Routenplanung: Engstellen, Brücken und enge Kreisverkehre meiden; ggf. Tagesrandzeiten fahren und behördliche Auflagen beachten.
  • Geschwindigkeit: an Breite/Länge, Sicht und Fahrbahn anpassen; ausreichender Sicherheitsabstand.

6) 60‑Sekunden‑Check vor Fahrtbeginn

  • [ ] Gesamtbreite/Länge/Höhe gemessen und innerhalb 3,00 m / 18,75 m / 4,00 m?
  • [ ] Zwillingssystem mit ABE/Eintragung? Nachweise an Bord?
  • [ ] Anbaugerät in Transportstellung? Ragt es über Lichtkanten hinaus? → Zusatzleuchten/Reflektoren montiert (vgl. 1.14).
  • [ ] Grenzen überschritten? → § 70 StVZO + § 29(3) StVO + Auflagen vorhanden (Bescheid/Route/Zeitfenster/Begleitung).
  • [ ] Spiegel/Sicht geprüft; Reifendruck und Anzugsmomente kontrolliert.

Kleine Übungsfragen

  • Dein Traktor mit Zwillingsrädern misst 3,05 m Breite. Darfst du ohne Sondergenehmigung fahren? Begründe.
  • Ein Gespann (Traktor + Anhänger) misst 18,90 m. Was ist vor Fahrtantritt zu veranlassen?
  • Du rüstest von Einzel‑ auf Zwillingsbereifung mit Distanzringen um. Welche Unterlagen musst du mitführen?